Kurs in Entwicklung – Beta-Version
Stufe 1: Awareness & Compliance

Der EU AI Act

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Lernziele

1. Überblick und Ziele des EU AI Act

Der EU AI Act ist die erste umfassende Rechtsordnung für Künstliche Intelligenz weltweit. Verabschiedet im Mai 2024, in Kraft seit August 2024. Die Pflichten greifen gestaffelt: Verbote ab Februar 2025, Pflichten für hochriskante Systeme ab August 2026. Ziel: KI-Systeme in der EU sicher, vertrauenswürdig und rechtskonform einsetzen.

Kernziele:

Geltungsbereich: Der AI Act gilt für alle KI-Systeme, die in der EU eingesetzt oder auf den EU-Markt gebracht werden – auch wenn der Anbieter außerhalb der EU sitzt (z.B. OpenAI in den USA).

2. Risikoklassen und ihre Bedeutung

Der EU AI Act teilt KI-Systeme nach ihrem Risikoniveau in vier Klassen ein:

Risikoklasse Beispiel Pflichten
Verboten Soziale Scoring-Systeme Verboten
Hochrisiko KI bei Bewilligung von SGB-Leistungen, Rekrutierung Strikte Dokumentation, Prüfung, menschliche Aufsicht
Begrenztes Risiko (Transparenzpflicht) Chatbots, Deepfakes, Emotionserkennung Transparenzpflicht: Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit KI interagieren (Art. 50 AI Act)
Minimalrisiko Spamfilter, Empfehlungssysteme (nicht sensibel) Keine besonderen Pflichten, aber freiwillige Kodizes möglich

Praxisfall: Klassifizierung in der Verwaltung

Ein interner Chatbot für Bürgeranfragen (z.B. "Wie beantrage ich Wohngeld?") fällt in die Klasse "Mit Risiko verbunden" – Nutzer müssen wissen, dass sie mit einem KI-System sprechen, und es muss ein menschlicher Fallback geben. Ein KI-System zur automatisierten Bewilligung von Leistungen nach SGB II fällt in die Klasse "Hochrisiko" – umfangreiche Dokumentation, regelmäßige Prüfung und ständige menschliche Aufsicht sind Pflicht.

Schnelltest: Ist mein KI-System Hochrisiko?

Stellen Sie sich diese drei Fragen zu einem geplanten KI-Einsatz in Ihrer Abteilung:

  1. Betrifft es Leistungsansprüche oder Sanktionen? (z.B. SGB II/XII-Bewilligung, Ordnungsmaßnahmen) → Ja = Hochrisiko-Indiz
  2. Betrifft es Personalentscheidungen? (Einstellung, Beurteilung, Beförderung) → Ja = Hochrisiko-Indiz
  3. Betrifft es den Zugang zu öffentlichen Leistungen? (Wohnberechtigungsschein, Kitaplatz, Führerschein) → Ja = Hochrisiko-Indiz

Zwei oder mehr Ja: Sprechen Sie vor dem Einsatz Ihren IT-Beauftragten und Datenschutzbeauftragten an. Eine formale Risikoklassifizierung und Dokumentation sind Pflicht.

3. Pflichten der Verwaltung als Anwenderin

Als öffentliche Stelle hat die Verwaltung besondere Sorgfaltspflichten:

Kritisch: Was passiert bei Verstößen?

Für Unternehmen drohen Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist. Für Behörden sind die Konsequenzen anders, aber nicht harmlos: Reputationsverlust, öffentliche Anfragen von Abgeordneten, Prüfung durch die Datenschutz-Aufsicht, dienst- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen für Mitarbeitende.

Merksatz

Jedes KI-System, das die Behörde einsetzt, muss zunächst nach Risikoklassen eingestuft werden: Minimalrisiko, Transparenzrisiko, Hochrisiko oder Verboten. Nur so können die richtigen Pflichten (Dokumentation, Aufsicht, Transparenz) erfüllt werden.

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