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Deutschland-Stack

Wer heute wissen will, was der Deutschland-Stack für die eigene Behörde bedeutet, findet vor allem Begriffe, die einander ähneln und Verschiedenes meinen. Bundescloud, Deutsche Verwaltungscloud, Marktplatz Deutschland Digital, Delos Cloud, souveräne KI-Cloud, MaKI. Fünf davon sind Infrastruktur, eines ist ein Register, und keines davon heißt Deutschland-Cloud, obwohl der Begriff in Berichten laufend auftaucht. Diese Übersicht trennt die Ebenen und sagt zu jeder, wer sie betreibt, wer sie nutzen darf und wie weit sie ist.

Der Unterschied zu den Zusammenstellungen, die gerade im Netz kursieren, liegt in der Belegführung. Neben jeder Aussage steht die Quelle, ihr Abrufdatum und wie weit sie geprüft wurde. Geprüft heißt, die Seite wurde geöffnet und der wiedergegebene Inhalt stand darin. Teilweise heißt, die Seite ist erreichbar, aber der belegte Punkt wurde nicht im Volltext gegengelesen oder das PDF ließ sich nicht auswerten. Ungeprüft heißt, die Quelle ist nur über einen Suchtreffer erschlossen. Wo nichts Belastbares vorliegt, steht das da, statt durch eine plausible Formulierung ersetzt zu werden.

Die Seite wird einmal in der Woche nachgeführt. Der Lauf fragt die hinterlegten Quellen erneut ab und schlägt Änderungen vor, übernimmt aber nichts von selbst. Der Grund liegt in der Sache, weil fast jeder Befund in diesem Feld eine Einstufung zwischen beschlossen, im Aufbau und bloß angekündigt braucht, und die trifft kein automatischer Abgleich. Was sich geändert hat, steht in der Änderungshistorie mit Datum.

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Neu seit Kalenderwoche 37 2026

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Die vier Ebenen

Der Deutschland-Stack ist in vier Ebenen geschnitten. Verbindlich beschlossen ist bislang die unterste, der Plattformkern mit fünf Basisdiensten. Der IT-Planungsrat hat ihn am 18.03.2026 in seiner 49. Sitzung mit dem Beschluss B-2026/03-IT für Bund und Länder festgelegt, und BMDS und IT-Planungsrat nennen unabhängig voneinander dieselben fünf Dienste. Das ist die am besten belegte Einzelaussage dieser Übersicht. Die drei Ebenen darüber sind Architektur und noch nicht durchgehend verbindlich.

Eine Frage bleibt dabei offen, und sie ist wichtiger, als sie aussieht. Der Beschluss verpflichtet Bund und Länder auf den Plattformkern, aber keine der geprüften Quellen sagt, welche Behörde welchen Basisdienst tatsächlich angebunden hat. Wer wissen will, ob eine Nachnutzung in der eigenen Ebene schon jemand vorgemacht hat, findet darauf im September 2026 keine öffentliche Antwort. Sobald einzelne Anbindungen belegt gemeldet werden, stehen sie hier.

Wer welchen Baustein nutzt, sagt keine Quelle

Eine Frage bleibt dabei offen, und sie ist wichtiger, als sie aussieht. Der Beschluss verpflichtet Bund und Länder auf den Plattformkern, aber keine der geprüften Quellen sagt, welche Behörde welchen Basisdienst tatsächlich angebunden hat. Wer wissen will, ob eine Nachnutzung in der eigenen Ebene schon jemand vorgemacht hat, findet darauf im September 2026 keine öffentliche Antwort. Sobald einzelne Anbindungen belegt gemeldet werden, stehen sie hier.

Drei Verwechslungen, die laufend passieren

Drei Verwechslungen tauchen in Suchergebnissen zu diesem Thema regelmäßig auf. Sie stammen überwiegend aus maschinell erzeugten Zusammenfassungen, die zwei richtige Vorgänge übereinanderlegen, woraus ein dritter entsteht, den es nicht gibt. Wer mit diesen Begriffen arbeitet, sollte sie kennen.

Welche Nachweise bei Cloud-Beschaffung wirklich gelten

Bei der Beschaffung von Cloud-Leistungen werden vier Kategorien regelmäßig vermischt. Was ein Anbieter von Gesetzes wegen vorhalten muss, was die Behörde über den Vertrag verlangt, was marktüblich geworden ist und was gar nicht gefordert wird. Die Trennung entscheidet darüber, ob eine Vergabestelle Nachweise verlangt, die es für den konkreten Fall nicht braucht, und damit den Bieterkreis ohne Not verkleinert.

Nachweis Einordnung Anmerkung
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gesetzliche Pflicht Mit Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Regelung zu Löschung und Rückgabe. Für Bundesbehörden als Verantwortliche konkretisiert § 62 BDSG die Anforderungen.
Eigenes Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO gesetzliche Pflicht Der Auftragsverarbeiter führt es selbst, unabhängig vom Verzeichnis der Behörde.
BITV 2.0 mit EN 301 549 V3.2.1 vertragliche Anforderung Die Verordnung bindet die öffentliche Stelle unmittelbar. In der Ausschreibung wird die Pflicht praktisch immer an den Lieferanten weitergegeben.
Nachweis der C5-Basiskriterien vertragliche Anforderung Verlangt, sobald über EVB-IT Cloud beschafft wird. Bei kleineren Vorhaben genügt oft eine Selbstauskunft. C5:2026 ist seit Ende März 2026 die finale Fassung mit 168 Grundkriterien, C5:2020 gilt für laufende Typ-2-Prüfungen mit Beginn vor dem 01.06.2027 weiter.
ISO 27001, auch auf Basis IT-Grundschutz marktüblich Öffnet große Ausschreibungen und Rahmenverträge. Für kleine Direktvergaben in der Regel keine Voraussetzung. Das BSI kennt daneben den Weg in die Basis-Absicherung für kleinere Stellen.
EUCS, das europäische Cloud-Zertifikat gibt es 2026 noch nicht Das Schema wird bei der ENISA weiter entwickelt und ist nicht verabschiedet. Die Souveränitätsanforderungen früherer Entwürfe wurden entschärft und bleiben umstritten. Als Anforderung in einer Ausschreibung heute unerfüllbar.
NIS-2 nach der BSIG-Novelle Einzelfallprüfung Cloud-Dienste, Rechenzentrumsdienste und Managed-Service-Provider stehen im Sektorenkatalog. Ob ein kleiner Anbieter unter die Größenschwellen fällt, ist gegen den Gesetzestext zu prüfen und nicht pauschal zu beantworten.
Pflichten aus der KI-Verordnung seit 02.08.2026 anwendbar Das deutsche Durchführungsgesetz ist am 29.07.2026 in Kraft getreten. Marktüberwachung führt die Bundesnetzagentur mit dem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KoKIVO, soweit keine sektorspezifische Behörde zuständig ist. Wer ein KI-System betreibt, kann selbst Anbieter oder Betreiber im Sinne der Verordnung sein.
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB Sonderweg der Verwaltung Auf dieser Norm beruht, dass Bund und Länder das ITZBund und Dataport ohne Ausschreibung beauftragen können. Voraussetzung sind Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle, mehr als 80 Prozent Tätigkeit für die Träger und keine direkte private Kapitalbeteiligung.
Rechtsgrundlage der föderalen Steuerung Hintergrund Der Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Grundgesetz gilt seit dem 01.04.2010 und richtet den IT-Planungsrat ein. Auf dieser Grundlage wurde der Plattformkern am 18.03.2026 beschlossen.

Zur Quellenlage

Vier Primärquellen ließen sich maschinell nicht auslesen und sind deshalb schwächer belegt als der Rest. Die Unterseiten von kimarktplatz.bund.de antworten auf jeden automatisierten Abruf mit dem Fehler 400, was bei zwei unabhängigen Rechercheversuchen gleich ausfiel. Das Register, das Transparenz über den KI-Einsatz der Verwaltung herstellen soll, ist damit maschinell am schwersten zu lesen. Das PDF des IT-Planungsrat-Beschlusses 2025/15 zur Zielarchitektur der Verwaltungscloud ließ sich nicht auswerten, obwohl es die verbindlichste Rollenbeschreibung enthalten dürfte. Das Primärdokument des GovTech Startup Monitor 2026 läuft in eine Weiterleitungsschleife, seine Zahlen stammen hier aus zwei übereinstimmenden Wiedergaben. Und cio.bund.de antwortet bei der EVB-IT-Rahmenvereinbarung ebenfalls mit dem Fehler 400.

Zur Delos Cloud liegt nur eine Fachpressequelle aus dem Herbst 2025 vor. Die dort genannte Prüfung durch das BSI sollte bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ob sie es ist, ist offen, und eine Planung, die auf Delos aufbaut, braucht dazu eine frische Auskunft.

Was hier nicht steht

Die einzelnen KI-Verfahren von Bund, Ländern und Kommunen stehen in der Schwesterübersicht zu den KI-Verfahren in der Verwaltung. Diese Seite führt die Infrastruktur, auf der solche Verfahren laufen können, und den Rahmen, der dafür gilt. Wer wissen will, ob eine Behörde ein bestimmtes Verfahren schon einsetzt, ist dort richtig.

Recherchestand

Recherchestand 12.09.2026, erhoben über fünf getrennte Quellenläufe mit Einzelprüfung der Links. Die Einstufungen verfügbar, Pilot, angekündigt und geschlossen stammen aus den geprüften Quellen und nicht aus einer Einschätzung. Diese Seite ist eine Marktbeobachtung und keine Rechtsberatung.

Wie diese Liste zu lesen ist

Vier Primärquellen ließen sich maschinell nicht auslesen und sind deshalb schwächer belegt als der Rest. Die Unterseiten von kimarktplatz.bund.de antworten auf jeden automatisierten Abruf mit dem Fehler 400, was bei zwei unabhängigen Rechercheversuchen gleich ausfiel. Das Register, das Transparenz über den KI-Einsatz der Verwaltung herstellen soll, ist damit maschinell am schwersten zu lesen. Das PDF des IT-Planungsrat-Beschlusses 2025/15 zur Zielarchitektur der Verwaltungscloud ließ sich nicht auswerten, obwohl es die verbindlichste Rollenbeschreibung enthalten dürfte. Das Primärdokument des GovTech Startup Monitor 2026 läuft in eine Weiterleitungsschleife, seine Zahlen stammen hier aus zwei übereinstimmenden Wiedergaben. Und cio.bund.de antwortet bei der EVB-IT-Rahmenvereinbarung ebenfalls mit dem Fehler 400.

Zur Delos Cloud liegt nur eine Fachpressequelle aus dem Herbst 2025 vor. Die dort genannte Prüfung durch das BSI sollte bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ob sie es ist, ist offen, und eine Planung, die auf Delos aufbaut, braucht dazu eine frische Auskunft.

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