KI-Werkzeuge für die öffentliche Verwaltung – Beta-Version
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Verfahren

Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamts

Bund

Auf einen Blick

Träger
Bundeskriminalamt (BKA)
Stelle für Rückfragen
nicht belegt
Ressort
BMI
Ebene
Bund
Ort
Status
im Regelbetrieb
Im Einsatz seit
2008
Art
Bilderkennung
Belegstärke
von der Stelle selbst belegt Die betreibende Stelle hat das Verfahren selbst veröffentlicht.
Zuletzt geprüft

Was das Verfahren macht

Seit 2008 gleicht das BKA Bildmaterial unbekannter Täter mit im polizeilichen Informationssystem INPOL erfassten Fotos ab. Das System kodiert anatomische Gesichtsmerkmale in einem 'Template' und führt einen maschinellen Vergleich durch (ein Suchlauf gegen eine Million Einträge dauert laut BKA weniger als eine Sekunde); die abschließende Identifizierung bleibt spezialisierten Sachverständigen vorbehalten. BKA, Bundespolizei und Landespolizeien führen seit 2016 zusammen mehr als 20.000 Recherchen pro Jahr im GES durch (inkl. Test-/Ausbildungszwecken). Die eigene BKA-Beschreibung spricht von 'maschinellen Vergleichen' bzw. Template-Matching und nicht explizit von 'KI'; eine sekundäre Quelle (Fachpresse) berichtet für 2025 einen KI-gestützten Abgleich seit 2024 mit stark gestiegenen Abfragezahlen (313.500 bundesweite Polizei-Abfragen 2025 gegenüber 121.000 in 2024) — diese Zuschreibung 'KI-Abgleich seit 2024' stammt nur aus dieser einen Sekundärquelle und ist nicht unabhängig verifiziert.

Technik und Anbieter

Technik
Biometrisches Template-Matching-Verfahren; laut einer nicht unabhängig bestätigten Sekundärquelle seit 2024 KI-gestützter Abgleich
Anbieter
nicht belegt

Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen
keine Angabe gefunden

Ähnliche Verfahren

Redaktionell gesetzt

Vom Generator abgeleitet, nicht geprüft

Quellen

  1. Gesichtserkennung

    Bundeskriminalamt (BKA), abgerufen am

  2. Gesichtserkennung in Deutschland mehr als verdoppelt

    Perspektive Online, abgerufen am

Letzte Prüfung dieses Eintrags am . Kennung des Eintrags: bund-bka-gesichtserkennung-ges.

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