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Verfahren

Geplante KI-Videoüberwachung mit biometrischer Fernidentifizierung

Baden-Württemberg

Auf einen Blick

Träger
Polizei Baden-Württemberg
Stelle für Rückfragen
nicht belegt
Ressort
Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg
Ebene
Land
Ort
Baden-Württemberg
Status
angekündigt
Im Einsatz seit
Art
Bilderkennung
Belegstärke
von der Stelle selbst belegt Die betreibende Stelle hat das Verfahren selbst veröffentlicht.
Zuletzt geprüft

Was das Verfahren macht

Im Koalitionsvertrag 2026 angekündigtes Vorhaben, als erstes Bundesland eine KI-Videoüberwachung einzuführen, die Verhalten analysiert und gleichzeitig per Gesichtserkennung biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum ermöglicht (u.a. zur Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen, Vermissten und Opfern von Menschenhandel). Der zuständige Innenminister nennt als Vorbild die "Intelligente Videoüberwachung Mannheim" (dort bislang ohne Gesichtserkennung). Noch keine konkrete gesetzliche Ermächtigungsgrundlage identifiziert.

Technik und Anbieter

Technik
Geplant: KI-Verhaltensanalyse kombiniert mit biometrischer Gesichtserkennung
Anbieter
nicht belegt

Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen
Bislang nur Koalitionsvereinbarung 2026; eine spezifische landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für biometrische Fernidentifizierung ist nach Kenntnisstand der Quellen noch nicht geschaffen – wird in der öffentlichen Debatte (netzpolitik.org, Staatsanzeiger BW) als offene Rechtsfrage benannt.

Ähnliche Verfahren

Redaktionell gesetzt

Vom Generator abgeleitet, nicht geprüft

Quellen

  1. Koalitionsvertrag Baden-Württemberg: Kameras sollen prüfen, wer und wie brav du bist

    netzpolitik.org, abgerufen am

  2. Die geplante KI-Videoüberwachung braucht eine ehrliche Debatte

    Staatsanzeiger Baden-Württemberg, abgerufen am

  3. GdP: Fahndung mit Gesichtserkennungs-Programmen erlauben

    dpa (veröffentlicht über Landtag Baden-Württemberg), abgerufen am

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